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Kontakt zum Vermessungsbüro Strese und Rehs in Cottbus

Weil jedes
Maß zählt

Präzise Vermessung und verlässliche Beratung seit über 30 Jahren.

Weil jedes Maß zählt

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Adresse:

Dreifertstr. 2
03044 Cottbus

Telefon:

Tel.: 0355-38118
Fax: 0355-38118-88

Email:

info@strese-rehs.de

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Unser Team steht Ihnen bei allen Fragen rund um Katastervermessung, Bauvermessung und Ingenieurvermessung zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder direkt über das Kontaktformular.

*Die Datenschutzerklärung ist HIER zu finden.
Wer darf hoheitliche Vermessungen durchführen?

Hoheitliche Vermessungen dürfen ausschließlich Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur:innen (ÖbVI) oder die zuständigen Kataster- und Vermessungsbehörden durchführen.
Sie handeln im Auftrag des Landes und sind befugt, Vermessungsergebnisse rechtsverbindlich zu erheben und in das amtliche Liegenschaftskataster einzutragen.
Dadurch wird sichergestellt, dass Grenzen, Gebäude und Flächen rechtlich eindeutig festgelegt und dokumentiert sind.

Eine hoheitliche Vermessung ist immer dann erforderlich, wenn Vermessungsergebnisse rechtsverbindlich oder katasterfähig sein müssen – zum Beispiel bei:

  • Teilung oder Verschmelzung von Grundstücken,

  • Gebäudeeinmessungen nach Fertigstellung eines Bauvorhabens,

  • Grenzfeststellungen oder Grenzwiederherstellungen,

  • Korrektur oder Aktualisierung von Katasterdaten.

Sie dient der Sicherstellung, dass Grundstücke und Gebäude korrekt im amtlichen Liegenschaftskataster nachgewiesen sind.

Die Ergebnisse einer hoheitlichen Vermessung werden nach Prüfung durch das zuständige Katasteramt in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.
Damit sind Grenzen, Gebäude und Flächen rechtlich verbindlich festgelegt und bilden die Grundlage für das Grundbuch sowie alle Eigentums- und Baurechtsfragen.
Erst durch diese Eintragung wird die Vermessung amtlich anerkannt und kann rechtssicher verwendet werden.

  1. Beauftragung: Der Eigentümer oder Bauherr beauftragt einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

  2. Vorbereitung: Bestehende Katasterdaten werden geprüft und die Vermessung geplant.

  3. Vermessung vor Ort: Grenzpunkte, Gebäude oder Flächen werden mit modernen Messinstrumenten (z. B. GPS, Tachymeter, Drohne) aufgenommen.

  4. Auswertung: Die Messdaten werden im Büro ausgewertet und in Karten oder Plänen dargestellt.

  5. Beteiligung: Eigentümer und ggf. Nachbarn werden über festgestellte Grenzen informiert.

  6. Eintragung: Nach Abschluss und Prüfung durch das Katasteramt erfolgt die Übernahme in das Liegenschaftskataster.

Die Kosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Sie hängen unter anderem ab von:

  • der Art der Vermessung (z. B. Grenzfeststellung, Gebäudeeinmessung, Teilung),

  • dem Grundstückswert und der Flächengröße,

  • sowie dem Arbeitsaufwand.

Eine genaue Kostenaufstellung kann erst nach Sichtung der Unterlagen und Klärung des Umfangs der Vermessung erstellt werden.