Dipl.-Ing. Hagen Strese
Dipl.-Ing. Jörg Rehs
Maria Kallauke (M.Sc.)

Dipl.-Ing. Hagen Strese
Dipl.-Ing. Jörg Rehs
Maria Kallauke (M.Sc.)

Dipl.-Ing. Hagen Strese
Dipl.-Ing. Jörg Rehs
Maria Kallauke (M.Sc.)

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Erfahrung spricht
für sich selbst

Grundstück & Grenzen

Grundstücksvermessung, Teilungsvermessung, Grenzfeststellung, Infrastrukturanlagen, Gebäudeeinmessung, Amtlicher Lageplan, ...

Bau & Planung

Zuverlässige Vermessungsgrundlagen für Bauplanung – von der Absteckung bis zur 3D-Punktwolke.

Ablauf für Bauinteressenten

Von der Planung bis zur endgültigen Gebäudeeinmessung - ein kleiner Leitfaden

Ein Hügel, von dem man nicht wisse, wie hoch er sei, beleidige die Vernunft und mache ihn unruhig. Ohne stetig die eigene Position zu bestimmen, könne ein Mensch sich nicht fortbewegen.

Alexander v.Humboldt im Roman 

„Die Vermessung der Welt“ von Daniel Kehlmann

Ein Hügel, von dem man nicht wisse, wie hoch er sei, beleidige die Vernunft und mache ihn unruhig. Ohne stetig die eigene Position zu bestimmen, könne ein Mensch sich nicht fortbewegen.

Alexander v.Humboldt im Roman 

„Die Vermessung der Welt“ von Daniel Kehlmann

Ihr Partner für klare Verhältnisse

Wer wir sind

Das Vermessungsbüro wurde am 1. Juli 1990 von Herrn ÖbVI Dipl.-Ing. Hagen Strese gegründet. Mit den Eintritten von Herrn Vermessungsassessor und ÖbVI Dipl.-Ing. Jörg Rehs als Partner im Jahr 2006 und Frau ÖbVI Maria Kallauke (M.Sc.) im Jahr 2026 wurde das Büro fachlich wie personell weiter gestärkt.  

Bei uns treffen Erfahrung und Weitblick aufeinander. Wir verstehen uns nicht nur als Dienstleister, sondern als langfristiger Partner unserer Kunden – verwurzelt in der Region und stets auf dem neuesten Stand der Technik.

Unser Service

Ob private Bauherren, Architekten, Kommunen oder Investoren – wir begleiten Sie mit fachkundiger Beratung, termingerechter Ausführung und höchstem Qualitätsanspruch. Ihre Zufriedenheit ist unser Maßstab.

Was uns auszeichnet, ist die Verbindung aus jahrzehntelanger Erfahrung in hoheitlichen und ingenieurtechnischen Vermessungsleistungen mit dem Einsatz modernster Messtechnik und digitaler Arbeitsprozesse. Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure stehen wir für rechtssichere, präzise und zuverlässige Vermessungen rund um Grundstücke, Bauvorhaben und infrastrukturelle Projekte.

Unser Spektrum

Ob private Bauherren, Architekten, Kommunen oder Investoren – wir begleiten Sie mit fachkundiger Beratung, termingerechter Ausführung und höchstem Qualitätsanspruch. Ihre Zufriedenheit ist unser Maßstab.

Unser Spektrum

Ob private Bauherren, Architekten, Kommunen oder Investoren – wir begleiten Sie mit fachkundiger Beratung, termingerechter Ausführung und höchstem Qualitätsanspruch. Ihre Zufriedenheit ist unser Maßstab.

Weil bei Vermessung nicht
nur Technik zählt

Vertrauen, das
Maßstäbe setzt

Ob Bauvorhaben, Grundstücksteilungen oder Planung komplexer Infrastruktur: Vermessung ist mehr als nur Millimeterarbeit. Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure verbinden wir höchste Präzision mit rechtlicher Verlässlichkeit – unabhängig, fachlich fundiert und neutral.

Kurz erklärt. Klar verständlich. Direkt hier.

Kurz erklärt.
Klar verständlich.
Direkt hier.

Fragen zur Vermessung? Wir antworten.

Sie planen ein Projekt und möchten wissen, wann eine Vermessung nötig ist oder was ein ÖbVI genau macht? Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt.

Wann ist eine Vermessung erforderlich?

Eine Vermessung ist immer dann erforderlich, wenn Grundstücksgrenzen festgelegt, verändert oder nachgewiesen werden sollen – etwa bei Grundstücksteilungen, dem Bau neuer Gebäude, Anbauten oder bei Grenzstreitigkeiten. Auch bei der Einmessung eines fertiggestellten Gebäudes für das Liegenschaftskataster ist eine Vermessung notwendig.

Ja. Hoheitliche Vermessungsergebnisse werden nach Prüfung durch das zuständige Katasteramt in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen. Sie erhalten darüber eine schriftliche Mitteilung, sobald die Eintragung abgeschlossen ist.

Ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist befugt, hoheitliche Vermessungen im Auftrag des Landes durchzuführen. Dazu gehören z. B. Grenzfeststellungen, Grundstücksteilungen und Gebäudeeinmessungen. Er arbeitet eigenverantwortlich, unterliegt aber der Aufsicht der Vermessungsbehörde.

Nachdem Ihr Antrag oder Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist, beraten wir Sie, welche Art von Vermessung sinnvoll ist. Das kann von Grenzfeststellungen, über Abmarkungen bis hin zu einer Teilungsvermessung alles sein. Sobald wir ein Ziel definiert haben, erfolgt die Vermessung vor Ort. Dort werden vorhandene Grenzpunkte gesucht und untersucht. Im Anschluss erfolgt meistens ein sogenannter Grenztermin, bei dem die von der Grenzvermessung betroffenen Personen zu einem Ortstermin eingeladen werden und die Grenzniederschrift verlesen wird. Nach Abschluss des Grenztermins erfolgt die Bearbeitung im Innendienst und die Übergabe der Unterlagen an die zuständige Katasterbehörde.

Ja, in der Regel beauftragt der Bauherr selbst die erforderlichen Vermessungen. Dazu zählen etwa die Absteckung des Gebäudes oder die Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung. Der beauftragte Vermessungsingenieur übernimmt anschließend die Meldung der Ergebnisse an das Katasteramt.