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Bauherreninformation

Was Sie wissen sollten – Vermessung verständlich erklärt.

Wer ein Haus bauen, ein Grundstück teilen oder bebauen möchte, steht schnell vor einer Vielzahl von Fragen: Welche Vermessung ist nötig? Wann ist sie erforderlich? Wer muss sie beauftragen – und was geschieht mit den Ergebnissen? Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Vermessungsleistungen für private Bauherren – klar strukturiert, rechtlich fundiert und leicht verständlich erklärt. Damit Sie von Anfang an sicher planen können.

Fahrplan

Von der Idee zum neuen Haus

Ein Bauprojekt wirft viele Fragen auf – gerade wenn es um gesetzliche Vorgaben, Vermessungsarten und den richtigen Zeitpunkt geht. Damit Sie jederzeit den Überblick behalten, zeigen wir Ihnen, wie der Ablauf typischer Vermessungsleistungen bei uns aussieht. Vom ersten Kontakt über die Angebotsphase bis zur Absteckung und Einmessung begleiten wir Sie strukturiert und transparent durch alle Schritte. So wissen Sie genau, was wann passiert – und was es dafür braucht.

Zerlegungen

Wenn ein Grundstück geteilt oder neu zugeschnitten werden soll, ist eine amtliche Zerlegung erforderlich. Wir führen die Vermessung durch und sorgen dafür, dass neue Flurstücke rechtssicher im Liegenschaftskataster eingetragen werden.

Amtlicher Lageplan

Für den Bauantrag wird in vielen Fällen ein amtlicher Lageplan benötigt. Wir erstellen diesen Plan auf Basis aktueller Vermessungsdaten und stimmen ihn mit den zuständigen Behörden ab.

Bauantrag

Bereits vor dem Bauantrag unterstützen wir Sie mit präzisen Planungsgrundlagen. Wir erstellen die vermessungstechnischen Unterlagen, die für die Genehmigungsplanung erforderlich sind.

Absteckung

Vor Baubeginn muss die geplante Bebauung exakt in die Örtlichkeit übertragen werden. Wir führen die Absteckung der Gebäudeachsen und -ecken durch – für eine passgenaue Bauausführung.

Sockelabnahme/ Gebäudeeinmessung

Nach Fertigstellung des Rohbaus erfolgt die amtliche Gebäudeeinmessung. Diese wird ins Liegenschaftskataster übernommen und ist in den meisten Bundesländern verpflichtend.

Zerlegungen

Wenn ein Grundstück geteilt oder neu zugeschnitten werden soll, ist eine amtliche Zerlegung erforderlich. Wir führen die Vermessung durch und sorgen dafür, dass neue Flurstücke rechtssicher im Liegenschaftskataster eingetragen werden.

Amtlicher Lageplan

Für den Bauantrag wird in vielen Fällen ein amtlicher Lageplan benötigt. Wir erstellen diesen Plan auf Basis aktueller Vermessungsdaten und stimmen ihn mit den zuständigen Behörden ab.

Bauantrag

Bereits vor dem Bauantrag unterstützen wir Sie mit präzisen Planungsgrundlagen. Wir erstellen die vermessungstechnischen Unterlagen, die für die Genehmigungsplanung erforderlich sind.

Absteckung

Vor Baubeginn muss die geplante Bebauung exakt in die Örtlichkeit übertragen werden. Wir führen die Absteckung der Gebäudeachsen und -ecken durch – für eine passgenaue Bauausführung.

Sockelabnahme/ Gebäudeeinmessung

Nach Fertigstellung des Rohbaus erfolgt die amtliche Gebäudeeinmessung. Diese wird ins Liegenschaftskataster übernommen und ist in den meisten Bundesländern verpflichtend.

Zerlegungen

Um ein bestehendes Flurstück zu zerlegen, müssen zunächst die vorhandenen Grenzen vor Ort ermittelt und überprüft werden. Dafür werden sämtliche verfügbaren Katasterunterlagen herangezogen – von historischen Urkarten aus dem Jahr 1861 bis hin zu aktuellen Vermessungsrissen. Diese Dokumente dienen als Grundlage für die genaue Grenzermittlung und die rechtssichere Bildung neuer Flurstücke.

Amtlicher Lageplan

Grundlage und Bestandteil Ihres Bauantrages ist nach der brandenburgischen Bauvorlagenverordnung ein Amtlicher Lageplan – im Maßstab 1:200. Dieser beinhaltet die auf dem Baugrundstück und den angrenzenden Grundstücken vor- handene Topografie und die katasterlichen Grenzen. Gerne stellen wir einen sogenannten Vorabplan für Ihren Objekt-planer in analoger oder digitaler Form bereit. Damit können Sie die Lage- und Höheneinordnung des geplanten Bauvorhabens abstimmen. Das Projekt wird anschließend in den Amtlichen Lageplan integriert.

Bauantrag

Die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen mit besonderen Anforderungen bedürfen einer Baugenehmigung. 

Entsprechend § 68 der BbgBO bedarf es eines schriftlichen Antrages durch den Bauherrn (Bauantrag). Der Bauantrag ist bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Die Bauaufsichtsbehörde kann gestatten, dass einzelne Bauvorlagen nachgereicht werden.Der Bauherr und der Objektplaner haben den Bauantrag und die Bauvorlagen zu unterschreiben.

Absteckung

Wer ein Haus baut, baut meist nur einmal – und sollte dabei auf absolute Genauigkeit setzen. Bereits kleine Abweichungen in der Gebäudeflucht können später hohe Folgekosten verursachen. Wir übertragen Ihr geplantes Gebäude auf Basis der Bauunterlagen punktgenau in die Örtlichkeit – inklusive Achsen, Außenkanten und Höheneinordnung. Die Kennzeichnung erfolgt mit vermarkten Punkten oder einem Schnurgerüst, abgestimmt auf die jeweilige Bauphase. Je nach Vorhaben kann eine Grobabsteckung vorab sinnvoll sein – etwa für Erdarbeiten oder Geländeplanierungen. Die Feinabsteckung gibt anschließend die exakten Gebäudemaße für die Bauausführung vor.

Sockelabnahme/ Gebäudeeinmessung

Gemäß den Bestimmungen des § 72 (9) der Brandenburgischen Bauordnung fordert die Bauaufsichtsbehörde zwei Wochen nach Baubeginn die Vorlage einer Einmessbescheinigung zum Nachweis, dass die festgelegte Grundfläche und Höhenlage eingehalten worden ist. Die Abstimmung des entsprechenden Termines, erfolgt im Normalfall durch den Bauleiter oder Bauherren. Um den 

Aufwand gering zu halten, wird der Lage- und Höhennachweis soweit möglich zusammen mit der Gebäudeeinmessung (siehe Katastervermessung) durchgeführt. Die Gebäudeeinmessungspflicht besteht im Land Brandenburg für den Grundstückseigentümer nach dem gültigen Vermessungsrecht grundsätzlich unabhängig von den Bestimmungen der Brandenburgischen Bauordnung.

Service

Antragsformulare

Hier finden Sie alle relevanten Antragsformulare rund um Vermessung, Teilung und Einmessung kompakt an einem Ort – zum Download, Ausfüllen und Weiterreichen.

ÖbVI Hagen Strese

Antragsformular-Hagen Strese

ÖbVI Jörg Rehs

Antragsformular-Jörg Rehs