Absteckung des Bauobjektes?
Probleme mit dem Nachbarn, was tun?
Sockelabnahme und Gebäudeeinmessung, wofür?
Was ist für eine gewünschte Teilung eines Grundstückes zu beachten?
Was kostet das alles?
Welche Voraussetzungen sind für einen Bauantrag notwendig?
Wie erhalten Sie ein Baugrundstück?
Wie heißen die weiteren Ansprechpartner für einen Bauantrag?
Wie kommen Sie zu einer aktuellen Flurkarte?
Absteckung des Bauobjektes?
Mit der Absteckung des zukünftigen Baukörpers wird eine exakte Stellung nach der Lage und Höhe in Bezug auf die Eigentumsgrenzen garantiert.
Probleme mit dem Nachbarn, was tun?
Nicht selten treten bei Ihnen grundlegende Fragen bezüglich Ihrer Nachbarn auf. Beispielsweise: Muss ich mein Grundstück einzäunen? Welche Grenzabstände für Bäume, Sträucher muss ich einhalten? Was ist eine Grenzwand und was eine Nachbarwand? Antworten finden Sie meisten schon im Brandenburgischen Nachbarschaftsrecht. Ebenso sind Schiedsstellen bei den Gemeinden, Ämtern und Städten eingerichtet, welche in Streitfragen Ihnen ratgebend zur Seite stehen. Und sofern Unstimmigkeiten bei beispielsweise Überbauungen und fehlenden Grenzzeichen vorliegen, so sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.
Sockelabnahme und Gebäudeeinmessung, wofür?
Zwei Wochen nach Baubeginn ist eine gesetzlich vorgeschriebene Bauwerkseinmessung nach §68 (3) BbgBO notwendig. Damit wird die richtige Lage und Höhe des Gebäudes im Grundstück überprüft. Zum Zeitpunkt der Messung sollte das zukünftige aufgehende Mauerwerk erkennbar sein. Meist integriert findet mit der Bauwerkseinmessung („Sockelabnahme“) die Gebäudeeinmessung nach §15 (2) des VermLiegG statt. Sie dient der Fortführung der Katasterkarten mit den neuen Gebäuden.
Was ist für eine gewünschte Teilung eines Grundstückes zu beachten?
Sie benötigen einen Auszug aus der aktuellen Flurkarte und lassen sich mit ihrem Teilungswunsch von uns beraten. Die rechtlich relevanten Katasterunterlagen werden vom ÖbVI beim zuständigen Katasteramt beantragt. Bei Teilungsvermessungen werden entsprechend dem Katasternachweis alte Grenzen wieder hergestellt oder aufgesucht und die neuen Grenzen eingefügt. Der ÖbVI lädt die Beteiligten zu einem Grenztermin, in dem Sie sich die Lage der alten Grenzen anzeigen und bezüglich der neuen Grenzen schriftlich bestätigen (Grenzniederschrift) lassen. Die Teilung darf nicht mit den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Landes Brandenburg kollidieren. Eine öffentlich-rechtlich gesicherte Zuwegung zum öffentlichen Verkehrsraum (Erschließung) muss gewährleistet sein. Bestehende Gebäude sind auf den Brandschutz zu untersuchen.
Was kostet das alles?
Gebühren- und Kosten richten sich nach der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung des Landes Brandenburg. Sie ist für alle Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure verbindlich. Gebühren fallen für Sie bei folgenden Amtshandlungen an:
- Teilungsvermessungen, Grenzherstellung,
- Amtlicher Lageplan,
- Katastermäßige Gebäudeeinmessung,
- Aktuelle Flurkarte (*) ,
- Katastervorbereitung (Teilung, Amtl. Lageplan, Gebäudeeinmessung *),
- Liegenschaftskatasterübernahme der Teilung (*)
Welche Voraussetzungen sind für einen Bauantrag notwendig?
- Amtlicher Lageplan mit der planungsrelevanten Topografie (Häuser, Wege, Straßen etc.) für die lage- und höhenmäßige Einordnung des geplanten Bauvorhabens, sowie die urkundsbedeutenden Tatbestände an Grund und Boden
- Bauvorlagen des Architekten (Grundriss und Ansichten) inklusive der Einordnung des Bauvorhabens
- Eintragung des Projektes in den amtlichen Lageplan
- Angaben zu diversen Medien (Gas, Strom, Abwasser, Wasser etc. siehe auch Leitungsträger)
Wie erhalten Sie ein Baugrundstück?
Beispielsweise durch Abschluss eines notariellen Vertrages zum Kauf eines fertigen Bauplatzes oder Kauf einer noch zu vermessenden Teilfläche aus einem Grundstück.
Wie heißen die weiteren Ansprechpartner für einen Bauantrag?
Sinnvoll ist es, die wichtigsten Versorgungsträger im Vorfeld zu kontaktieren. Gas-, Wasser-, Abwasser-, Stromversorgungsträger finden Sie in der Leitungsträgerliste. Auch die Rücksprache mit der Gemeinde / Baugenehmigungsbehörde kann wegen der eventuell vorliegenden bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Baugrundstücks (Festlegungen eine B-Planes, Abstandsflächen, Baulasten, Wegerechte etc.) vorteilhaft sein.
Wie kommen Sie zu einer aktuellen Flurkarte?
Bei den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und den zuständigen Kataster- und Vermessungsämtern (siehe auch Adressen) erhalten Sie einen aktuellen Flurkartenauszug.

